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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Villa Parcs; Urlaubsvermietungen. 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Buchungen und Vereinbarungen bezüglich aller Unterkünfte, Campingstellplätze und sonstiger Einrichtungen, die von der Firma Villa Parcs oder ihren Partnerunternehmen vermietet werden.

Bedingungen für Ferienunterkünfte

  1. Begriffsbestimmungen

In den vorliegenden Bedingungen sind erfasst:

  1. Ferienunterkunft, Klappwohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen, Bungalow, Hütte/Chalet, Apartment, Villa, Sommerhaus, Wanderhütte und Ähnliches;
  2. Unternehmer: das Unternehmen, die Einrichtung oder der Verein, der dem Urlauber die Ferienunterkunft zur Verfügung stellt;
  3. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über die Ferienunterkunft abschließt;
  4. Miturlauber: die im Vertrag genannte(n) Person(en);
  5. Dritte: jede andere Person, die weder der Urlauber noch einer seiner Miturlauber ist;
  6. Vereinbarter Mietpreis: die Gebühr, die fr die Benutzung der Ferienunterkunft gezahlt wird; dieser Preis muss auf der Grundlage einer Preisliste angegeben werden (nicht im Preis enthalten);
  7. Vereinbarter Gesamtpreis: die Gebühr, die für die Ferienunterkunft sowie verbindliche und optionale Extras gezahlt wird; 
  8. Kosten: alle Kosten, die der Unternehmer für den Betrieb der Ferienunterkunft zu tragen hat;
  9. Daten: schriftliche und elektronische Daten zur Nutzung der Ferienanlage mitsamt ihrer Einrichtungen sowie zu den Regeln, die während des Aufenthalts gelten;
  10. Kündigung: die schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Urlauber, bevor der Aufenthalt begonnen hat.
  11. Ein Streitfall: wenn eine Beschwerde, die der Urlauber an den Unternehmer gerichtet hat, nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst wurde.

Inhalt des Vertrags

  1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art, für den vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis zur Verfügung, und zwar zu Erholungszwecken, nicht jedoch für einen Daueraufenthalt.
  2. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Informationen zum Aufenthalt, auf deren Grundlage auch dieser Vertrag abgeschlossen wird, in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen. Über diesbezügliche Änderungen informiert der Unternehmer den Urlauber immer schriftlich.
  3. Wenn diese Informationen erheblich von den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Informationen abweichen, so hat der Urlauber das Recht, den Vertrag kostenfrei zu kündigen.
  4. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag einzuhalten und sich nach den dazugehörigen Informationen zu richten. Er stellt sicher, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm wohnen, die Vertragsbestimmungen einhalten und sich nach den dazugehörigen Informationen richten.


Dauer und Ablauf des Vertrags

  1. Der Vertrag endet kraft Gesetzes mit Ablauf der vereinbarten Dauer, eine Kündigung ist nicht erforderlich.
  2. Falls Ihre Buchung nicht oder nicht vollständig verwirklicht werden kann, weil Villa Parcs den betreffenden Park ganz oder teilweise geschlossen hat oder schließen wird, um die Richtlinien und/oder Anweisungen der Regierung oder der zuständigen Gesundheitsbehörden einzuhalten, so bekommen Sie einen Gutschein in Höhe des Betrags, den Sie für die Buchung bezahlt haben. Dieser Gutschein ist 15 Monate lang gültig und kann als Zahlungsmethode für eine neue Buchung verwendet werden. Das Angebot eines Gutscheins gemäß diesen Bedingungen ist Bestandteil des Vertrags und gilt nicht als Änderung des Vertrags.
  3. Ist die neue Buchung billiger, so verbleibt der Restwert auf dem Gutschein, der ab dem Anreisedatum der ursprünglichen Buchung 15 Monate lang gültig ist. Der auf dem Gutschein verbleibende Betrag kann innerhalb von 15 Monaten nach dem Anreisedatum Ihrer ursprünglichen Buchung während eines Aufenthaltes bei Villa Parcs oder seinen Partnerunternehmen ausgegeben werden. Der Gutschein ist nicht gegen Geld einlösbar. 
  4. Ist die neue Buchung teurer als die ursprüngliche Buchung (wie unter 3.3 beschrieben), so wird die Preisdifferenz der buchenden Person in Rechnung gestellt.

Preis und Preisänderung

  1. Die Vereinbarung des Preises erfolgt anhand der zum selben Zeitpunkt geltenden, vom Unternehmer festgelegten Sätze.
  2. Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr genutzt werden, wenn Villa Parcs bereits die Buchungsbestätigung oder Rechnung versandt hat.
  3. Falls nach Festlegung des vereinbarten Preises dem Unternehmer wegen einer Änderung der Gebühren und/oder Abgaben Mehrkosten entstehen, die sich direkt auf die Ferienunterkunft oder den Urlauber beziehen, so können diese Mehrkosten auch nach Abschluss des Vertrags an den Urlauber weitergegeben werden.
  4. Wenn Sie nach Vertragsabschluss eine Änderung an den vereinbarten Zusatzoptionen vornehmen möchten, so ist dies bis zu 21 Tage vor der Anreise möglich.
  5. Änderungen des Anreisedatums und/oder des Standorts sind ab 28 Tagen vor der Anreise nicht mehr zulässig. In diesen Fällen werden die in Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Gebühren berechnet.
  6. Wenn Sie nach Abschluss eines Vertrags über mehr als eine Unterkunft und/oder über mehr als einen Campingstellplatz die Anzahl der Unterkünfte und/oder der Campingstellplätze reduzieren möchten, so gelten die in Artikel 7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Stornierungsbedingungen.
  7. Wenn Villa Parcs wegen sonstiger Umstände eine von Ihnen getätigte Buchung hinsichtlich des Standorts, der Aufenthaltsdauer oder der Art bzw. der Lage des Bungalows ändern muss, so kann Villa Parcs Ihnen eine geeignete Alternative anbieten.
  8. Villa Parcs ist berechtigt, Preissteigerungen, die durch zwischenzeitliche Anpassungen von Rechts- oder sonstigen Vorschriften (u. a. Mehrwertsteuer, Kurtaxe, Versicherungssteuer) entstehen und auf die Villa Parcs keinen Einfluss hat, zu übernehmen und abzurechnen.

Unterbringung

  1. Es ist dem Mieter und sonstigen Nutzern nicht gestattet, die Unterkunft und/oder den Campingstellplatz unter irgendeinem Namen und aus irgendwelchen Gründen anderen als den im Vertrag genannten Personen zu überlassen, sofern dies nicht schriftlich mit Villa Parcs vereinbart ist.
  2. Wenn Sie mit Villa Parcs vereinbart haben, dass Sie und/oder ein bzw. mehrere Nutzer ersetzt werden, so haften Sie gegenüber Villa Parcs gesamtschuldnerisch für die Zahlung desjenigen Anteils vom offenen Betrag, der für den Mieter und/oder die Nutzer, die Sie und/oder die anderen Nutzer ersetzen, zusätzlich fällig wird. Sie haften außerdem für die Zahlung der Miete, die Kosten für die Änderung (siehe Art. 4.3), die Stornierungskosten und alle sonstigen Kosten, die durch den Ersatz entstehen.

Zusatzkosten

  1. Über den Mietpreis hinaus müssen Sie und/oder der Urlauber auch Reservierungs- und Bearbeitungsgebühren zahlen und für Bettwäsche, Handtücher, die Endreinigung, den Parkservice sowie die Kurtaxe aufkommen. 
  2. Die Höhe der Kurtaxe wird von der jeweiligen Gemeinde am Standort des Parks festgelegt. Sie bzw. der Mieter müssen an Villa Parcs stets die Kurtaxe in der von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Höhe zahlen.

Zahlung

  1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, muss der Urlauber die Zahlungen in Euro und gemäß den vereinbarten Bedingungen leisten:
    - 30 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen nach der Bestätigung
    - 70 % des Gesamtpreises 90 Tage vor der Anreise
    - 100 % des Gesamtpreises 50 Tage vor der Anreise
  2. Bei Buchungen, die innerhalb von 7 Wochen, aber höchstens 14 Tage vor Beginn Ihres Aufenthalts getätigt werden, muss der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung gezahlt werden. Bei Buchungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Beginn Ihres Aufenthalts getätigt werden, ist der Gesamtbetrag unmittelbar bei der Buchung zu zahlen. Falls sich bei der Ankunft im Park herausstellt, dass der Betrag noch nicht (oder nicht vollständig) auf dem Bankkonto von Villa Parcs eingegangen ist, müssen Sie den (verbleibenden) Betrag dennoch vor Ort zahlen. Findet keine Zahlung gemäß den oben genannten Bestimmungen statt, kann Villa Parcs Ihnen die Nutzung der Unterkunft und/oder des Campingstellplatzes und/oder anderer Einrichtungen verweigern. Falls sich später herausstellt, dass Sie zwar einen Zahlungsauftrag erteilt haben, der Betrag bei Ihrer Ankunft aber noch nicht auf dem Bankkonto von Villa Parcs eingegangen ist, so wird Ihnen der überzahlte Betrag nachträglich zurückerstattet.
  3. Erfüllt der Urlauber seine Zahlungspflicht trotz vorheriger Mahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb von zwei Wochen nach der Mahnung, so ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises bleibt davon unberührt.
  4. Befindet sich der Gesamtbetrag am Tag der Ankunft nicht im Besitz des Unternehmers, so ist dieser berechtigt, dem Urlauber den Zutritt zur Ferienunterkunft zu verweigern. Das Recht des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises bleibt davon unberührt.
  5. Der Urlauber trägt die außergerichtlichen Kosten, die dem Unternehmer notwendigerweise entstehen, nachdem er den Urlauber in Verzug gesetzt hat. Wird der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig gezahlt, so wird nach einer schriftlichen Summierung der gesetzliche Zinssatz auf den ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt.
  6. Villa Parcs ist stets berechtigt, jegliche Forderungen gegen Sie mit den bereits von Ihnen gezahlten Beträgen zu verrechnen.

Kündigung

Im Falle einer Stornierung hat der Urlauber eine Stornogebühr zu zahlen. Diese beträgt:

30% des vereinbarten Preises bei einer Stornierung mehr als 90 Tage vor Reisebeginn; 
50% des vereinbarten Preises bei einer Stornierung innerhalb von 30 bis 90 Tagen vor Reiseantritt 
80% des vereinbarten Preises bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung; 
100% des vereinbarten Preises bei Stornierung innerhalb von 10 Tag vor Beginn. 
Die Vergütung wird nach Abzug der Reservierungs- und Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn der Platz auf Empfehlung des Urlaubers und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers von einem Dritten für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon reserviert wird.

An- und Abreise

  1. Die gemietete Unterkunft kann am vereinbarten Anreisetag, der auch in der Buchungsbestätigung angegeben ist, ab 16:00 Uhr bezogen werden. Am vereinbarten, in der Buchungsbestätigung angegebenen Abreisetag muss die Unterkunft vor 10:00 Uhr geräumt werden. 
  2. Wenn Sie den Vertrag mit Villa Parcs über die vereinbarte Dauer hinaus fortsetzen möchten und Villa Parcs dem schriftlich zustimmt, so ist Villa Parcs jederzeit berechtigt, Ihnen eine andere Unterkunft bzw. einen anderen Campingstellplatz zuzuweisen.
  3. Wird die Nutzung der Unterkunft und/oder einer anderen Einrichtung vor dem vereinbarten, in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum beendet, so hat der Mieter keinen Anspruch auf eine (Teil-) Rückerstattung der Miete und/oder sonstiger Kosten durch Villa Parcs. Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben und die Bedingungen des Versicherungsunternehmens erfüllen, so können Sie direkt beim Versicherungsunternehmen eine Schadenforderung wegen vorzeitiger Beendigung Ihres Aufenthalts stellen.

Nutzung durch Dritte

  1. Die Nutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur zulässig, wenn der Unternehmer dies schriftlich genehmigt hat.
  2. Die Genehmigung kann mit Bedingungen verknüpft werden, die vorab schriftlich festzuhalten sind.

Regeln

  1. Alle Gäste müssen die Regeln einhalten, die Villa Parcs für die Parks aufgestellt hat und die unter anderem in der Parkordnung und in der Schwimmbadordnung festgehalten sind. Sie können diese Ordnungen bei der Ankunft an der Rezeption anfordern.
  2. Gemäß den örtlichen Vorschriften müssen sich alle Gäste auf Anfrage beim Einchecken ausweisen. Falls Gäste sich nicht ausweisen können, kann Villa Parcs beschließen, sie nicht unterzubringen.
  3. In jeder Unterkunft darf nur die Höchstzahl von Personen untergebracht werden, die auf der Webseite von Villa Parcs für die jeweilige Unterkunft genannt ist.
  4. Wenn die Unternehmen, die im Park Restaurants, Cafés und Saalvermietung betreiben, Ihnen Verpflegungsleistungen anbieten oder mit Ihnen Verträge über Verpflegung abschließen, so gelten für diese Leistungen und Verträge die einheitlichen Bedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Eine Kopie dieser Bedingungen ist auf Anfrage an der Parkrezeption erhältlich.
  5. Falls während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen in den Parks stattfinden, so behält Villa Parcs sich das Recht vor, den Aufbau und die Öffnungszeiten der Einrichtungen zu ändern bzw. die Einrichtungen teilweise oder ganz zu schließen, ohne dass
  6. Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
  7. Der Mieter muss die Unterkunft besenrein übergeben, d. h. er darf kein schmutziges Geschirr hinterlassen, muss die Bettwäsche abziehen und zusammenfalten, die Küche samt Kühlschrank putzen und den Müll in den Container werfen.
  8. Der Mieter muss die Hütten und Apartments sauber hinterlassen, d. h. er darf keinen Müll zurücklassen, sondern muss ihn in Mülltüten in den Container werfen. 
  9. Der Mieter und die anderen Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche vor Ort bei Villa Parcs zu mieten. 
  10. Bei einem Verstoß gegen die Regeln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Parkordnung und/oder der Schwimmbadordnung und/oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen der Mitarbeiter ist Villa Parcs berechtigt, Sie selbst, den Mieter und alle weiteren Nutzer unverzüglich des Parks zu verweisen, ohne dass die Miete oder Teile davon zurückerstattet werden.
  11. Hat die Parkverwaltung den ernsthaften Verdacht, dass der Mieter einer Unterkunft gegen das Gesetz und/oder die öffentliche Ordnung und/oder gegen die guten Sitten verstößt, so ist die Parkverwaltung zum Betreten der Unterkunft berechtigt. 
  12. Der Unternehmer kann den Vertrag in den folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung kündigen:
    a. wenn der Urlauber, sein(e) Miturlauber und/oder Dritte den Pflichten aus dem Vertrag, den dazugehörigen Informationen und/oder staatlichen Vorschriften trotz vorheriger schriftlicher Verwarnung nicht oder nicht richtig entsprechen, und zwar in einem Umfang, dass nach den Maßstäben der Zumutbarkeit und Fairness eine Fortführung des Vertrags vom Unternehmer nicht erwartet werden kann;
    b. wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Verwarnung dem Unternehmer und/oder anderen Miturlaubern Unannehmlichkeiten bereitet oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände bzw. in dessen unmittelbarer Umgebung verdirbt;
    c. wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Verwarnung die Unterkunft auf eine Weise nutzt, die dem Zweck der Anlage zuwiderläuft.
  13. Will der Unternehmer eine vorübergehende Kündigung und Räumung, so muss er dies dem Urlauber in einem persönlich zugestellten Brief mitteilen. In dringenden Fällen kann auf die schriftliche Ankündigung verzichtet werden.
  14. Nach der Kündigung muss der Urlauber dafür sorgen, dass die Ferienunterkunft und das Gelände schnellstmöglich, spätestens aber nach 4 Stunden geräumt werden.
  15. Der Urlauber bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
  16. Jegliche Kosten für die Reinigung und/oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Ferienunterkunft können vom Urlauber zurückgefordert werden.

Nutzung der Unterkunft; Inventar

  1. Der Mieter bzw. Nutzer und Begleitperson des Mieters haften gesamtschuldnerisch für den ordnungsgemäßen Ablauf in und an der gemieteten Unterkunft, auf dem Campingstellplatz und/oder anderswo im Park. Sie haften auch für die Nutzung der Unterkunft und/oder des Campingstellplatzes sowie der dazugehörigen Ausstattung. 
  2. Der Mieter bzw. Nutzer und die Begleitpersonen des Mieters haften außerdem stets gesamtschuldnerisch, wenn an der Unterkunft oder am Inventar etwas zu Bruch oder verloren geht bzw. beschädigt wird. Der Mieter muss Villa Parcs jeden Schaden unverzüglich melden und ihn sofort vor Ort ersetzen, es sei denn, er kann glaubhaft machen, dass der Schaden weder durch sein Verschulden noch durch einen Fehler anderer Nutzer oder eines Mitglieds seiner Gruppe entstanden ist. 

Kaution

  1. Villa Parcs kann zu Beginn Ihres Aufenthalts eine Kaution von Ihnen fordern. Die Kaution beträgt € 450 bis € 750 pro Unterkunft und/oder Campingstellplatz. Wenn die Umstände es rechtfertigen (z. B. bei Gruppen), kann Villa Parcs eine höhere Kaution verlangen. 
  2. Die Kaution dient als Absicherung gegen Schäden und/oder Kosten (im weitesten Sinne), die Villa Parcs entstehen können, falls der Mieter bzw. Nutzer und seine Begleitpersonen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. 
  3. Wird die Kaution nicht sofort bezahlt, kann Villa Parcs dem Mieter und/oder den anderen Nutzern den Zutritt zur Unterkunft und/oder zum Campingplatz verweigern.
  4. Wenn Sie die Kaution nicht zahlen, ist Villa Parcs außerdem berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 
  5. Die Kaution oder der Restbetrag davon wird dem Mieter und/oder den Benutzern zurückerstattet, nachdem die Forderungen von Villa Parcs für Schäden am Inventar/an der Unterkunft und/oder sonstige Kosten beglichen worden sind. Etwaige weitere Schadenersatzansprüche verlieren durch diese Rückerstattung nicht ihre Gültigkeit.

Gesetze und Vorschriften

  1. Der Unternehmer gewährleistet jederzeit, dass die Ferienunterkunft innen wie außen allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen genügt, die der Staat an Ferienunterkünfte stellen kann.
  2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Er sorgt außerdem dafür, dass andere Urlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen oder bei ihm wohnen, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.

Wartungs- und Bauarbeiten

  1. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ferienanlage und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.
  2. Der Urlauber ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und deren unmittelbare Umgebung für die Dauer des Vertrags in demselben Zustand zu halten, in dem er sie übernommen hat.
  3. Der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte dürfen auf dem Gelände nicht graben, keine Bäume fällen, keine Sträucher beschneiden und keine sonstigen Tätigkeiten dieser Art ausüben.

Haftung

  1. Der Unternehmer haftet nicht bei Unfällen, bei Diebstahl oder für Schäden an seinem Eigentum, es sei denn, dies ist auf ein Versäumnis des Unternehmers zurückzuführen.
  2. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Wettereinflüsse oder anderer Formen höherer Gewalt.
  3. Der Unternehmer haftet für Ausfälle der Wasser- und Stromversorgung, sofern er sich nicht auf höhere Gewalt berufen kann.
  4. Der Urlauber haftet dem Unternehmer gegenüber für Schäden, die er selbst, die anderen Urlauber und/oder Dritte aktiv oder durch Unterlassen verursacht haben und die ihm, anderen Urlaubern oder Dritten zuzuschreiben sind.
  5. Der Unternehmer verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, nachdem der Urlauber ihm Beeinträchtigungen durch andere Urlauber gemeldet hat.

Höhere Gewalt und Änderung

  1. Falls die Firma Villa Parcs wegen höherer Gewalt nicht in der Lage ist, den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, so kann sie innerhalb von 14 Tagen, nachdem ihr die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung bekannt geworden ist, eine andere Unterkunft, einen anderen Zeitraum usw. vorschlagen. Die Aussetzung der Vertragserfüllung durch Villa Parcs ist dann zulässig, wenn Umstände eintreten, die für Villa Parcs unkontrollierbar sind. In keinem Fall ist Villa Parcs verpflichtet, Schadenersatz zu leisten oder für Kosten aufzukommen.
  2. Höhere Gewalt auf Seiten von Villa Parcs liegt dann vor, wenn Villa Parcs ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft an der Vertragserfüllung gehindert wird, und zwar durch Umstände, die für Villa Parcs unkontrollierbar sind. Dazu zählen Kriegsgefahr, Mitarbeiterstreiks, Blockaden, Brand, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.
  3. Wenn Ihre Buchung bei Villa Parcs aufgrund von Richtlinien und/oder Anweisungen der (örtlichen) Regierung oder der zuständigen Gesundheitsbehörden nicht durchgeführt werden kann, erhalten Sie Ihre extra gebuchten Optionen und Kosten zurück. Die Miete wird abzüglich der 1. Nacht und der Reservierungsgebühr zurückerstattet.

Kündigung

Villa Parcs ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn personenbezogene Daten von Ihnen und/oder anderen Nutzern bei der Buchung unvollständig und/oder fehlerhaft angegeben wurden. In diesem Fall wird die Miete weder ganz noch teilweise zurückerstattet. 

Beschwerden

Trotz der Sorgfalt und Bemühungen von Villa Parcs können Sie der Ansicht sein, dass Sie eine begründete Beschwerde in Bezug auf Ihre Ferienunterkunft haben. Diese Beschwerde müssen Sie zuerst vor Ort und direkt bei der Verwaltung des Parks vortragen, in dem Sie sich aufhalten. Wird die Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet, so haben Sie die Möglichkeit, sie schriftlich bei der Parkverwaltung von Villa Parcs BV einzureichen. Die Beschwerde muss spätestens 1 Monat nach Abreise aus dem Park mit Buchungsnummer, Name und Anschrift, Datum des Aufenthalts, Parkname und Unterkunftsnummer an info@villaparcs.com gerichtet werden. Anschließend wird die Beschwerde sorgfältig bearbeitet. Falls auch das nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt, haben Sie laut Gesetz die Möglichkeit, die Beschwerde beim zuständigen Gericht einzureichen. Die Entscheidung des Gerichts ist verbindlich.

Reisedokumente
Sie sind dafür verantwortlich, sich die gültigen Reisedokumente für Ihr Reiseziel zu beschaffen. Villa Parcs haftet nicht für die Folgen, die durch das Fehlen gültiger Reisedokumente entstehen.

Datenschutz
Alle Daten, die Sie uns übermitteln, werden in einer Datei gespeichert. Die Datenbank dient der Verwaltung unserer Gäste. Diese Daten können sowohl von uns als auch von Dritten verwendet werden, um gezielte Informationen und Angebote zu unseren Produkten und Dienstleistungen bzw. den Produkten und Dienstleistungen Dritter zu versenden. Um diese Informationen und Sonderangebote weitestmöglich auf Ihre Interessen abzustimmen, können wir Ihre Daten mit Daten, die anderen Unternehmen bekannt sind, kombinieren. Auf unserer Webseite im Abschnitt „Datenschutz” ist ausführlich erläutert, wie wir Ihre Daten verarbeiten. 

VZR Garant

Um der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtung zu entsprechen, nutzt Villa Parcs das Garantiesystem von VZR Garant. Dies können Sie auf der Teilnehmerseite der Website von VZR Garant überprüfen. Im Rahmen des Garantiesystems (wird auf der Website von VZR Garant beschrieben) ist die Garantie von VZR Garant anwendbar. Dem Garantiesystem entnehmen Sie, für welches (Reise-)Angebot die Garantie von VZR Garant genau Anwendung findet und was diese Garantie beinhaltet. Falls Dienstleistungen durch finanzielle Versäumnisse von Villa Parcs nicht erbracht werden, wenden Sie sich bitte an VZR Garant: VZR Garant, Torenallee 20, 5617 BC Eindhoven, Niederlande, und zwar per E-Mail (info@vzr-garant.nl) oder telefonisch unter +31 (0)85 13 07 630.